Am 16. November 2016 fanden sich die alten und die neu gewählten Mitglieder des Stadtbezirksrats 321 Lehndorf-Watenbüttel zu ihrer konstituierenden ersten Sitzung zusammen.
Nach Ehrungen für kommunalpolitische Tätigkeit, der Pflichtbelehrung aller Bezirksratsmitglieder, der Wahl des Bezirksbürgermeisters und der Wahl des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters, sollte es auch gleich verdammt ernst werden.
Auf der Tagesordnung stand der Punkt “Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Franz-Rosenbruch-Weg, OE39, Beschluss über die nochmalige erneute Auslegung [16-03036]”. Genau diesen Punkt hatte ich bereits in älteren Blogeinträgen thematisiert, denn mit dieser länglichen Bezeichnung ist der Neubau eines Nahversorgers im Kanzlerfeld gemeint.
Natürlich war das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem Thema enorm. Die Besucherreihen waren bis auf wenige Plätze voll besetzt. In der Bürgerfragestunde drehte sich jede Frage (bis auf eine) um dieses Bauvorhaben. Und genau betrachtet, waren alle anwesenden Bürgerinnen und Bürger gegen den Neubau des Nahversorgers am vorgesehenen Platz.
Gern hätte ich gefragt, ob es sich bei allen Anwesenden um Anwohner des betroffenen Geländes handelt.
Nachdem die im Grunde bekannten Argumente ausgetauscht und die Bürgerfragestunde beendet war, wurde das Vorhaben durch die Verwaltung vorgestellt. Es ist deutlich geworden, dass die Bedenken der Bürger berücksichtigt worden sind. Nach meinem Dafürhalten auch und vor allem die Bedenken der direkten Anlieger.
Das Kanzlerfeld braucht einen Nahversorger. Und dieser muss im Kanzlerfeld liegen, sonst wäre es kein Nah(!)versorger.
Die Mitglieder des Bezirksrats haben dem folgend dann auch mehrheitlich für die dritte Auslegung gestimmt; so auch ich. Meine Gründe für die Zustimmung habe ich in einem vorherigen Post bereits dargelegt. Ein Quartier wie das Kanzlerfeld muss sich entwickeln.
Es wurde weiterhin beschlossen, dass die erneute Auslegung an einige Bedingungen zu knüpfen sei:
- Alle bisherigen Einwender müssen durch die Verwaltung schriftlich über die erneute Auslegung informiert werden.
- Die Auslegung soll nicht verkürzt erfolgen.
- Der Bezirksrat ist über die erneuten Einwendungen zu informieren.
- Für den Ersatz des Bolzplatzes muss jetzt eine Lösung gefunden werden, nicht nachdem der Supermarkt gebaut ist.
Es wird ein langer Prozess bleiben und es ist wichtig alle Bedenken zu berücksichtigen. Ich bin mir sicher, dass daraus dann etwas Positives für Alle, auch die direkten Anwohner, entstehen kann.
Im Schatten dieses großen Themas verblassten die anderen Tagesordnungspunkte ein wenig: Es wurde der Haushaltsplan für 2017 beraten und es wurden die vielen kleinen, aber sehr wichtigen Dinge diskutiert. Es geht voran in unserem Stadtbezirk.